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Stadtinfo
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Stadt des Tages: Köln |
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Politik : Städtepartnerschaften |
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Durch die eingemeindeten Städte und Gemeinden übernahm Köln auch deren partnerschaftliche Beziehungen und zwar mit den Städten Benfleet/Castle Point (England), Igny (Frankreich), Diepenbeek (Belgien), Brive la Gaillarde (Frankreich), Dunstable (England), [mehr...] |
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Kultur und Sehenswürdigkeiten : Musik |
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In Köln sind berühmte Sinfonie- und Kammerorchester zuhause. Das Gürzenich-Orchester wurde 1857 anlässlich der Einweihung des gleichnamigen Kölner Konzertsaals als Nachfolgeorganisation der „Musikalischen Gesellschaft“ gegründet. Seit 1888 ist die Stadt [mehr...] |
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Wirtschaft und Infrastruktur : Ehrenbürger |
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Köln hat zur Zeit dreiundzwanzig Ehrenbürger. Siehe hierzu die Liste der Ehrenbürger von Köln. Im Juni 2002 hat der "Initiativkreis alternative Ehrenbürgerschaft" mit dem katholischen Pfarrer Franz Meurer erstmals einen alternativen Ehrenbürger Kölns [mehr...] |
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Wirtschaft und Infrastruktur : Söhne und Töchter der Stadt |
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Bedeutende Persönlichkeiten Kölns sind in der Liste der Söhne und Töchter der Stadt Köln und in der Liste der Erzbischöfe von Köln zu finden. [mehr...] |
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Deutschland
Politik: Staatsorganisation
Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Nach Artikel 20 GG ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer, sozialer und rechtsstaatlicher Bundesstaat. Es gibt 16 teilsouveräne Bundesländer, von denen einige wiederum in Regierungsbezirke untergliedert sind. Die staatliche Ordnung regelt das Grundgesetz. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident mit repräsentativen Aufgaben. Protokollarisch gesehen folgen ihm der Präsident des Deutschen Bundestages, der Bundeskanzler und der jeweils amtierende Bundesratspräsident, der gemäß dem Grundgesetz den Bundespräsidenten vertritt. Der Regierungschef Deutschlands ist der Bundeskanzler. Er besitzt die Richtlinienkompetenz für die Politik der Bundesregierung (Kanzlerdemokratie).
Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen im Politischen System: die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt, und die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert. Jede Ebene besitzt eigene Staatsorgane der Exekutive (ausführende Gewalt), Legislative (gesetzgebende Gewalt) und Judikative (rechtsprechende Gewalt). Siehe auch: Gewaltenteilung
Bundestag und Bundesrat entscheiden gemeinsam über die Gesetze des Bundes und haben die Befugnis mit Zweidrittelmehrheit in beiden Organen das Grundgesetz, die Verfassung Deutschlands, zu ändern. In den Bundesländern entscheiden die Länderparlamente über die Gesetze ihres Landes. Obwohl die Abgeordneten der Parlamente nach dem Grundgesetz nicht weisungsgebunden sind, dominieren Vorentscheidungen in den Parteien die Gesetzgebung.
Die Exekutive wird auf Bundesebene durch die Bundesregierung gebildet, die durch den Bundeskanzler geleitet wird. Auf der Ebene der Bundesländer leitet der Ministerpräsident (bzw. der Bürgermeister der Stadtstaaten) die Exekutive. Die Verwaltungen des Bundes und der Länder werden jeweils durch die Fachminister geleitet, sie stehen an der Spitze der Behörden.
Wie in anderen Ländern auch, spielen Verbände im politischen System eine wichtige Rolle. Mit ihrer Lobbyarbeit versuchen sie, die Politik in die Richtung ihrer Interessen zu bewegen. Die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeiten ist nicht unumstritten und unterliegt häufiger Kritik insbesondere der durch die Lobbyarbeit jeweils negativ betroffenen anderen Verbände.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind der Bundesgerichtshof mit Hauptsitz in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und der Bundesfinanzhof in München. Der Großteil der Rechtsprechung liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesgerichte sind fast immer nur Revisionsinstanz und prüfen die Entscheidungen der Landesgerichte auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit.
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